Mediationsgesetz

 

Am 26.07.2012 ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten, nachdem es einen Tag zuvor im Bundesgesetzblatt verkündet worden war. 

 

Möglicherweise wird dieses Gesetz den Zivilprozess erheblich verändern, denn nun soll in jeder Klageschrift stehen, ob der Klage der Versuch einer Mediation oder ein anderes Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung voraus-gegangen ist. Ferner muss sich der Kläger dazu äußern, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen.

 

Das Gericht kann ab sofort die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbe-fugten Richter (Güterichter) verweisen.

 

Dieses Gesetz könnte die juristische Streitkultur deutlich verändern. 

 

 

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